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NeuSeit 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung

Wie hoch ist Ihr Abmahnrisiko beim Einsatz von KI?

Ungekennzeichnete KI-Bilder, ein Chatbot mit falschen Antworten oder Werbung mit „KI-gestützt“: Solche Fehler sind von außen sichtbar und damit Anlass für Abmahnungen. Prüfen Sie in rund zehn Minuten, wo Ihr Unternehmen steht.

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    Risikofelder

    Wo Abmahnrisiken beim KI-Einsatz entstehen

    Abgemahnt wird, was man von außen sehen kann: Website, Werbung, Social Media, Newsletter und Chatbot. Diese sechs Bereiche prüft der Selbstcheck besonders genau.

    Gut zu wissen

    So ist eine Abmahnung aufgebaut

    Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung muss bestimmte Angaben enthalten. Wer die Bestandteile kennt, reagiert schneller und richtiger.

    1. Absender und Berechtigung

      Name des Abmahnenden und die Angabe, warum er abmahnen darf, etwa als Mitbewerber oder Verband.

      § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UWG
    2. Der beanstandete Verstoß

      Konkrete Beschreibung der Rechtsverletzung, zum Beispiel ein ungekennzeichnetes KI-Bild oder eine falsche Chatbot-Aussage.

      § 13 Abs. 2 Nr. 4 UWG
    3. Vorformulierte Unterlassungserklärung

      Die Verpflichtung, den Verstoß künftig zu unterlassen, meist mit Vertragsstrafe. Sie reicht oft weiter als nötig und sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden.

      § 13 Abs. 1, § 13a UWG
    4. Kostenforderung

      Ob und in welcher Höhe Ersatz der Abmahnkosten verlangt wird und wie er berechnet ist. In bestimmten Fällen ist der Anspruch ausgeschlossen.

      § 13 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 und 4 UWG
    5. Frist

      Meist eine kurze Frist zur Abgabe der Erklärung. Lässt man sie verstreichen, droht eine einstweilige Verfügung.

      § 12 UWG
    Anspruchsberechtigte

    Wer abmahnen kann

    Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind es nicht nur Konkurrenten.

    Mitbewerber

    Unternehmen, die mit Ihnen im Wettbewerb stehen, können Unterlassung verlangen und abmahnen. Bei bestimmten Online-Kennzeichnungs- und Datenschutzverstößen kleinerer Unternehmen ist der Kostenersatz ausgeschlossen, der Unterlassungsanspruch bleibt.

    § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 13 Abs. 4 UWG

    Wirtschafts- und Wettbewerbsverbände

    Eingetragene Verbände wie die Wettbewerbszentrale verfolgen Verstöße im Interesse ihrer Mitglieder. Die Wettbewerbszentrale hat im Februar 2026 einen Leitfaden zur Kennzeichnung von KI-Inhalten veröffentlicht.

    § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Verbraucherverbände

    Qualifizierte Einrichtungen wie die Verbraucherzentralen gehen gegen Verstöße vor, die Verbraucher betreffen. Das Chatbot-Urteil des OLG Hamm geht auf eine solche Klage zurück.

    § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG; Art. 110 KI-VO

    Ob die Transparenzpflichten der KI-Verordnung Marktverhaltensregeln im Sinne von § 3a UWG sind, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden; in der Fachdiskussion wird es überwiegend angenommen. Irreführende Werbung, Verletzungen von Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechten sowie bestimmte Datenschutzverstöße sind schon heute abmahnfähig.

    Rechtsprechung und Stimmen

    Was Gerichte, Aufsicht und Wirtschaft sagen

    Zeitplan

    Fristen der KI-Verordnung

    Die Verordnung gilt stufenweise. Mit dem Digital-Omnibus 2026 wurden die Pflichten für Hochrisiko-Systeme verschoben und zwei neue Verbote ergänzt.

      So funktioniert es

      In drei Schritten zur Auswertung

      1. Website und Unternehmen

        Sie geben Ihre Website an und beschreiben Ihr Unternehmen: Größe, Branche, Zielgruppe, Kanäle und KI-Einsatz.

      2. Prüfpunkte bewerten

        Zu jeder Aussage wählen Sie „Trifft zu“, „Teilweise“, „Trifft nicht zu“ oder „Weiß nicht“. Zu jedem Punkt gibt es Rechtsgrundlage und Quellen.

      3. Ergebnis erhalten

        Nach Angabe Ihrer E-Mail-Adresse sehen Sie Ihr Abmahnrisiko und Ihren Maßnahmenplan und erhalten den Ergebnisbericht als PDF.

      Quellen

      Rechtsgrundlagen und Anlaufstellen

      Zu jeder Frage verweist der Selbstcheck auf Gesetzestext, Rechtsprechung und Leitlinien. Eine Auswahl:

        Transparenz

        Methodik

        Die Bewertung ist für alle gleich und beruht ausschließlich auf Ihren Angaben.

        Abmahnrisiko

        • Jeder Prüfpunkt ist danach eingestuft, ob ein Verstoß von außen erkennbar und typischerweise abmahnfähig ist (hoch, mittel, gering).
        • Das Abmahnrisiko ist der gewichtete Anteil offener Punkte mit hoher oder mittlerer Außenwirkung, von 0 bis 100.
        • „Teilweise“ zählt zur Hälfte, „Trifft nicht zu“ und „Weiß nicht“ voll als offen.

        Umsetzungsstand KI-Verordnung

        • „Trifft zu“ ergibt die volle Punktzahl, „Teilweise“ die Hälfte, die übrigen Antworten keine Punkte.
        • Jede Aussage ist nach ihrer rechtlichen Bedeutung einfach bis dreifach gewichtet.
        • Sind bereits geltende Pflichten offen, wird der Reifegrad auf höchstens C begrenzt.
        AbmahnrisikoAnteil offenBedeutung
        ReifegradPunkteBedeutung

        Finden Sie Ihre Angriffspunkte, bevor es andere tun.

        Der Selbstcheck dauert rund zehn Minuten. Sie erhalten eine Auswertung mit priorisierten Maßnahmen und einen Ergebnisbericht als PDF.

        Impressum

        Muster: Bitte vor der Veröffentlichung vollständig ausfüllen (§ 5 DDG, § 18 MStV).

        Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz

        [Betreiber]
        [Straße Hausnummer, PLZ Ort]

        Vertreten durch: [Geschäftsführung]
        Registergericht: [Amtsgericht, HRB-Nummer]
        USt-IdNr.: [DE…]

        Kontakt

        E-Mail: [kontakt@…]

        Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

        [Name, Anschrift]

        Rechtlicher Hinweis

        KI-Abmahnrisiko.de bietet eine strukturierte Selbsteinschätzung zu Abmahnrisiken beim Einsatz künstlicher Intelligenz auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) in der Fassung des Digital-Omnibus 2026 sowie des Wettbewerbs-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechts. Rechtsstand: 30.09.2026.

        Das Ergebnis beruht ausschließlich auf Ihren Angaben. Diese werden nicht überprüft. Die Einstufung des Abmahnrisikos ist eine allgemeine Einschätzung und keine Aussage darüber, ob im Einzelfall ein Verstoß vorliegt oder eine Abmahnung berechtigt wäre. Der Ergebnisbericht ist weder eine Konformitätsbewertung im Sinne der KI-Verordnung noch eine behördliche Bescheinigung.

        Die Inhalte wurden sorgfältig erstellt, ersetzen aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

        KI-Abmahnrisiko.de ist ein privates Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zu Behörden der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten.

        Datenschutzhinweise

        Muster: Vor der Veröffentlichung durch die oder den Datenschutzbeauftragten prüfen und Platzhalter ergänzen.

        1. Verantwortliche Stelle

        [Betreiber], [Anschrift], E-Mail: [kontakt@…]. Datenschutzbeauftragte/r: [Name, Kontakt].

        2. Beantwortung des Fragebogens

        Ihre Website-Adresse und Ihre Antworten werden während der Bearbeitung nur in Ihrem Browser verarbeitet. Wir setzen keine Cookies, keine Analyse- oder Tracking-Werkzeuge und keine Inhalte von Drittanbietern ein. Schriftarten und Grafiken werden von unserem eigenen Server geladen.

        3. Bereitstellung der Website

        Beim Aufruf verarbeitet unser Hosting-Dienstleister technisch notwendige Daten (IP-Adresse, Zeitpunkt, abgerufene Datei, Browser-Kennung), um die Seite auszuliefern und Angriffe abzuwehren. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Protokolle werden nach 7 Tagen gelöscht. Hosting: [Anbieter, Serverstandort in der EU], auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung.

        4. Auswertung und Ergebnisbericht

        Für die Auswertung und den Ergebnisbericht verarbeiten wir die Website-Adresse Ihres Unternehmens und Ihre E-Mail-Adresse, optional Ihren Namen und den Namen Ihres Unternehmens, sowie Ihre Angaben zum Unternehmen, Ihre Antworten und das Ergebnis. Zweck ist die Anzeige der Auswertung, die Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse (Double-Opt-in) sowie die Erstellung und der Versand des Ergebnisberichts. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

        Wir legen dafür keine Datenbank an. Ihre Angaben werden verschlüsselt im Bestätigungslink mitgeführt, der nach 24 Stunden ungültig wird. Nach dem Versand werden sie auf unserem Server nicht weiter gespeichert.

        Für den E-Mail-Versand setzen wir Brevo (Sendinblue SAS, Paris, Frankreich) als Auftragsverarbeiter ein. Die Verarbeitung erfolgt in der EU. Versandprotokolle werden dort nach den Fristen des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht.

        5. Informationen per E-Mail (freiwillig)

        Nur wenn Sie dies gesondert ankreuzen und per Bestätigungslink bestätigen, speichern wir Ihre Kontaktdaten, um Sie über Änderungen bei KI-Recht und Abmahnrisiken zu informieren. Die Auswertung erhalten Sie auch ohne diese Einwilligung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie können die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, etwa über den Abmeldelink in jeder E-Mail.

        6. Keine automatisierte Entscheidung

        Abmahnrisiko und Reifegrad sind rechnerische Auswertungen Ihrer eigenen Angaben. Sie entfalten Ihnen gegenüber keine rechtliche Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO.

        7. Ihre Rechte

        Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15 bis 21 DSGVO) sowie das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO).